45. QWB – Projekt WAG Wagnerberg, Ansfelden,
von links nach rechts:
Arch. DI Reihold Wetschko, Arch. DI Franz Seidl, Bmst. Ing. Ewald Pintzinger, Mag. DI Robert Kernöcker, Bmst. Ing. Alfred Willensdorfer, Bmst. Ing. Ernst Harsch, Mag. Johann Wagner
Die Aufgabe des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsbeirates besteht grundsätzlich darin eine qualitätsvolle, leistbare, wirtschaftliche, nachhaltige Planung für den geförderten mehrgeschossigen Wohnbau im Neubaubereich sicherzustellen.
Die Oö. Wohnbauförderung bietet jenen Gemeinden, die über keinen Gestaltungsbeirat als institutionalisiertes Instrument verfügen, aber auch den Gemeinnützigen Bauvereinigungen und gewerblichen Bauträgern diesen Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsbeirat auf freiwilliger und kostenloser Basis an. Der Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsbeirat wird nur für Projekte einberufen, die nicht im Zuge eines nach den Richtlinien der Architektenkammer organisierten Architekturwettbewerbs geplant und beauftragt werden. Der Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsbeirat ist ein ausschließlich dem zuständigen politischen Referenten zugeordnetes Sachverständigengremium mit beratender Funktion. Die Aufgabe des für die Wirtschaftlichkeit zuständigen Teiles des Beirates ist die kritische Reflexion einer kostenoptimalen Planung, Ausführung und dem sich daraus ergebenden Betrieb von geförderten Wohnanlagen.
Aufgabe des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsbeirates für den geförderten Wohnbau ist die Beurteilung vor allem von Projekten des geförderten Wohnbaues ab 40 Wohneinheiten.
Dem Wirtschaftlichkeitsbeirat können auch Projekte, die von Gestaltungsbeiräten beurteilt oder im Zuge von Architekturwettbewerben ermittelt wurden oder die weniger als 40 Wohneinheiten aufweisen, zur Beurteilung zugewiesen werden. Der Wirtschaftlichkeitsbeirat kann Projekte mit 25 bis 40 Wohneinheiten an den Qualitätsbeirat zur Beratung übergeben, wenn eine Stellungnahme bezüglich architektonischer und städtebaulicher Aspekte von übergeordnetem Interesse ist.
Inhalt der Projektbeurteilung sind im Wesentlichen folgende Aspekte:
- Architektonische Qualität, städtebauliche Kompatibilität, Denkmal- und Naturschutz ·
- Technische Funktionsaspekte wie Grundrisslösung und architektonische Barrierefreiheit ·
- Soziale Funktionsaspekte wie Eignung für Familien, Frauen und Kinder ·
- Ökologische Aspekte wie Schall- und Wärmeschutz, Beheizung, Energieverbrauch und Verwendung von Baustoffen.
- Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit: · Wirtschaftliche Aspekte: Baukosten, Folgekosten (z.B. Wartungen), Betriebskosten,
Der Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsbeirat setzt sich wie folgt zusammen:
- Vorsitz (Abt. Wohnbauförderung) ·
- ein/e Vertreter/in der Abt. Wohnbauförderung für den Bereich “architektonische und städtebauliche Aspekte”
- drei freischaffende Architektinnen/Architekten (alternativ statt einem dritten Architekten/einer dritten Architektin eine Ziviltechnikerin/ein Ziviltechniker) für den Bereich “wirtschaftliche Aspekte”
- drei Vertreter aus dem Bereich des Bauhaupt- oder Baunebengewerbes für wirtschaftliche Fragestellungen, für den Bereich “ökologische Aspekte” ein/e Vertreter/in aus dem Energie- und Ökologiebereich, für den Bereich “soziale Funktionsaspekte” ein/e Vertreter/in aus dem Behinderten- und Familienbereich oder ein/e Vertreter/in aus dem Jugendbereich
Zusammensetzung des Wirtschaftlichkeitsbeirats:
Der Wirtschaftlichkeitsbeirat kann auch außerhalb der gemeinsamen Sitzungen des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsbeirats nach Einladung des Wohnbauressorts tagen. In diesem Fall besteht der Wirtschaftlichkeitsbeirat aus
- Vorsitz (Abt. Wohnbauförderung) ein/e Vertreter/in der Abt. Wohnbauförderung
- drei Vertreter aus dem Bereich des Bauhaupt- oder Baunebengewerbes für wirtschaftliche Fragestellungen
Im Katalog „Wege zur Wirtschaftlichkeit“ werden grundsätzlich Empfehlungen und Pflichtvorgaben für die planungsspezifischen und ausführungsspezifische Maßnahmen, die Parameter und die Grenzwerte (z. B. NFL o. G,) geregelt. Somit sollte das Thema Leistbarkeit und der Aspekt Nachhaltigkeit im sozialen Wohnbau gesichert werden.
Grundsätzlich wurde durch die Schaffung der Beiräte die Planungs-Qualität der Projekte gesteigert.