Mehrgeschossiger
Wohnbau
Wohnhäuser mit mehr als drei Wohnungen bezeichnet man als Mehrgeschossiger Wohnbau, für welche die Wohnbauförderung aufgrund des größeren Umfangs und der höheren Komplexität gesondert geregelt wird. Anders als im Eigenheimbereich (klassische “Häuslbauer”) suchen hier vorwiegend gemeinnützige Wohnbaugesellschaften, Gemeinden und einige gewerbliche Bauträger um Förderungen an.
Die Oö. Wohnbauförderung ist bestrebt, bedarfsgerechten und leistbaren Wohn- und Lebensraum zur Verfügung zu stellen. Egal, ob Eigentums- oder Miet(kauf)wohnung – durch Förderungen zu Neubauten und Sanierungen werden die Kosten für Ihre Wohnung reduziert. Anreize für kostenoptimale energetische Standards in Neubau und Sanierung senken nicht nur Betriebskosten, sondern entfalten auch große umwelt- und energiepolitische Wirkungen.
Diese Unterstützung ermöglicht die Miete in unserem Bundesland im österreichischen Vergleich niedrig zu halten. Aufgrund der hohen Flexibilität und meist guten Lage entscheiden sich viele Menschen für eine Mietwohnung. Vor allem junge Menschen – Berufseinsteiger oder Studenten – können und wollen ihren Lebensmittelpunkt noch nicht an einen Ort binden.
Eine geförderte Wohnung ist natürlich deutlich günstiger, da diese durch eine Errichtungs- oder Sanierungsförderung gefördert wird. Gefördert wird in Form von begünstigten Darlehen, die den Hauseigentümern bei gleichzeitiger Vorschreibung von Belastungsobergrenzen zu Gunsten ihrer Mieter gewährt werden. Das wiederum ermöglicht günstigere Mieten bzw. einen günstigeren Kauf.
Neubau
Wohnbauförderung für Jung und Alt
Das Land Oberösterreich unterstützt darüber hinaus mit den an unterschiedliche Lebenssituationen maßgeschneiderte Förderschienen „Junges Wohnen“ und „Altersgerechtes Wohnen“ sowie mit der Wohnheimförderung die Verwirklichung von bedarfsorientierten Bauprojekten, und das zu vergleichsweise leistbaren Mietpreisen.
Nicht nur die Mieten, sondern auch Eigentumserwerbe für Mietkaufwohnungen, Eigentumswohnungen und Mietkaufreihenhäuser werden durch die Förderung günstiger. Wenn bestimmte Voraussetzungen (Bewohnung mit Hauptwohnsitz, kein zu hohes Haushaltseinkommen, EWR-Bürger bzw. längerer rechtmäßiger Aufenthalt und Deutschkenntnisse) erfüllt werden, können Förderungen mit dem Bezug der Wohnung bzw. mit Eigentumserwerb übernommen werden.
Informieren Sie sich über alle Details:
Die Oö. Wohnbauförderung hat einen Leitfaden “Wege der Wirtschaftlichkeit” erstellt, der viele Kriterien vorgibt, wodurch das Zusammenspiel von Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wohnqualität möglich ist. Durch diese verpflichtenden Auflagen, wie verpflichtende Dreigeschossigkeit und einen auf die wirklichen Bedürfnisse ausgerichteter Ausstattungskatalog, werden ausufernde Bauausführungen am Markt reduziert und die Wohnpreise leistbarer gemacht. Nähere Infos finden Sie hier.
Sanierung
Sanierung von Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen sowie Einzelwohnungen
Bauzuschuss bei Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen
Im Mehrgeschossigen Wohnbau wird die Sanierungsförderung an Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen unterschieden nach Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Wohnhäusern, nach Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude, nach “Abbruch-Neubau” sowie nach Einzelwohnungssanierungen (Fenster/Türen und Umbauten für Pflegebedürftige).
Mit Ausnahme der Einzelwohnungssanierungsförderung sind die Förderwerber hier meist Gemeinnützige Bauvereinigungen, Wohnungseigentümergemeinschaften aber auch private Mietshauseigentümer. Je nach Verbesserung der Energiekennzahlen und dem Ausmaß der Sanierungsarbeiten (von Einzelteil- bis gesamthafte Sanierung) wird unterschiedlich hoch gefördert. Zuschläge gibt es bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe, sowie für Nachverdichtung in Siedlungszentren einen Ortskernbonus. Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu einem Darlehen. Nähere Infos finden Sie hier.
Eigentümer oder Mieter einer Wohnung erhalten für den Tausch von Fenstern und/oder der Wohnungseingangstüre einen Zuschuss von maximal 1.000 Euro auf das Konto. Die Fenster müssen dabei aber energetische Mindeststandards und die Haustüre erhöhte Sicherheitsstandards erfüllen.
Aber auch Umbauarbeiten in der Wohnung aufgrund eines erhöhten Pflegebedarfs (ab Pflegestufe 1) können gefördert werden, wenn eine Person die Wohnung mit Hauptwohnsitz bewohnt und Pflegegeld bezieht, ist ein Barzuschuss von maximal 15% der Kosten, höchstens jedoch 2.250 Euro möglich.
Informieren Sie sich über alle Details:
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Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen – Tausch von Fenstern und/oder Wohnungseingangstüren
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Wohnraumadaptierung aufgrund erhöhten Pflegeaufwands bei Miet- und Eigentumswohnungen
- Abbruch und anschließender Neubau von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen
- Nachträglicher Lifteinbau bei Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen oder Wohnheimen
- Sanierung von Wohnheimen
- Sanierung und Erweiterung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen