Landeshauptmann-Stv. Wohnbaureferent Dr. Manfred Haimbuchner zur angekündigten Änderung des Wohnbaupakets: „Leider ging es wieder mehr um die Überschrift als um die Wirkung“

Neue Kriterien, alte Probleme

Wie bereits mehrfach medial berichtet konnten die Bundesländer von der Wohnbaumilliarde insgesamt rund 724 Millionen Euro nicht abholen, der Grund lag in nicht erfüllbaren Voraussetzungen. Letzte Woche kündigte der Vizekanzler nach langer Kritik aus Oberösterreich an, die Förderkriterien des Wohnbaupakets entsprechend anzupassen.

„Für uns war das eine sehr erfreuliche Nachricht. Denn jede Einsicht, mag sie auch spät kommen, ist letztlich eine gute. Offenkundig ist man nun auch im Büro des Herrn Vizekanzlers zur Erkenntnis gelangt, dass das Wohnbaupaket in seiner ursprünglichen Ausgestaltung den groß angekündigten Turbo für den Wohnbau nicht gezündet hat“, so Landeshauptmann-Stv. Dr. Haimbuchner.

Nach ersten Informationen ist die Bereitschaft zur Abänderung des Pakets allerdings enden wollend. Die Zusätzlichkeit soll bestehen bleiben – lediglich die zur Berechnung heranzuziehenden Jahre werden geändert. Nun sollen statt der Jahre 2022 und 2023 die Jahre 2020 und 2021 herangezogen werden – eine überschaubare Änderung. Für Oberösterreich würde die bestehende Benchmark lediglich um einige wenige Wohnungen geringer sein. Das läge damit erheblich unterhalb des vom Bund angestrebten Förderziels für OÖ von 136,5 Mio. Euro.

„Es ist zwar erfreulich, dass wir damit jährlich einen geringen einstelligen Millionenbetrag aus der Wohnbaumilliarde abrufen können. Gemessen an den tatsächlichen Herausforderungen im Wohnbau ist das jedoch kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Man gewinnt zunehmend den Eindruck, dass im zuständigen Ministerium das Ausmaß der Probleme nicht vollständig erkannt wird, anders lässt sich ein derartiger Vorschlag nur schwer nachvollziehen. Vielleicht ging es aber auch diesmal wieder weniger um eine wirksame Maßnahme als vielmehr um eine medienwirksame Überschrift“, betont Haimbuchner.

Oberösterreich schlägt daher neuerlich vor, dass die Mittel aus der Wohnbaumilliarde zusätzlich zu dem ohnehin vorhandenen Landeswohnbaubudget eingesetzt werden müssen und auf eine ergänzende Hürde in Form einer Bautätigkeitsgrenze (Benchmark) gänzlich verzichtet wird.

„Ein erster Schritt ist gelungen. Man hat im Ministerium erkannt, dass das Wohnbaupaket abgeändert werden muss. Vielleicht gelingt nun der nächste Schritt. Man muss erkennen, was geändert werden muss. Wir stehen dem zuständigen Minister und seinem Büro jederzeit für einen konstruktiven Austausch zur Verfügung. Ein entsprechender Austausch hat auch dieses Mal wieder nicht stattgefunden, er ist allerdings unerlässlich für eine erfolgreiche Lösung“, so Haimbuchner abschließend.

Mag. Rüdiger Haslinger
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